Informationen für zukünftigen Notärztinnen und Notärzte.
Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Für das „Sammeln“ der 50 notwendigen Notarzt-Einsätze für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist es natürlich möglich, unsere als Notarzt / Notärztin tätige Kolleginnen und Kollegen im Dienst zu begleiten.
50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im Notarztwagen bzw. Rettungshubschrauber, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfall- bzw. intensivmedizinischem Handeln Maßnahmen des geforderten Weiterbildungsinhalts zur Anwendung kommen, angerechnet werden können
Weiterbildungsordnung 2004 i. d. F. 2017; „Notfallmedizin“, Bayerische Landesärztekammer
Aktuelle Informationen und weitere Bedingungen zum „Mitfahren“ finden sie hier:
Das Formular für die Bestätigung der Einsätze und weitere Informationen finden Sie bei der Bayerischen Landesärztekammer.
Kontaktieren Sie uns gerne mit Anfragen zu Diensten!